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Staatliche Förderung - was Sie vom Staat erwarten können

Bausparförderung sichern

Sowohl beim Sparen für die eigenen vier Wände als auch beim Finanzieren unterstützt der Staat mit der Bausparförderung. Bausparen wird bestenfalls dreifach staatlich gefördert 1: mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und der Riester-Förderung.

Bestenfalls dreifach staatlich gefördert

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie1 gibt es für Einzahlungen in einen Bausparvertrag, wenn Sie Ihr Gespartes für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzen. Pro Bausparer sind das rund 45 Euro im Jahr. Die Wohnungsbauprämie kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden.

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage1 wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Sie zusätzlich zum Arbeitslohn zum Beispiel in Ihren Bausparvertrag einzahlt. Dies können bis zu 40 Euro pro Monat sein. Zusätzlich sind noch bis zu 43 Euro staatliche Förderung pro Jahr und Arbeitnehmer möglich.

Riester-Förderung

Mit der Riester-Förderung für Wohn-Riester hat der Staat an diejenigen gedacht, die Wohneigentum erwerben, barrierefrei modernisieren oder umschulden möchten. Die Förderung gibt es unabhängig vom Einkommen. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich zur jährlichen Grundzulage1. Für eine Familie mit zwei Kindern, beide geboren nach 2007, können das zum Beispiel bis zu 950 Euro2 im Jahr sein.

Förder-Beispiel

Ob alleinstehend oder verheiratet, fast jeder kann die staatliche Bausparförderung nutzen, wie das Beispiel der Familie Meiser zeigt:

Die Meisers sind verheiratet und haben einen Sohn. Herr Meiser ist Angestellter und verdient im
Jahr 52.000 Euro brutto. Die Meisers leisten monatlich neben den vermögenswirksamen
Leistungen von 40 Euro, die Herr Meiser mit seinem Gehalt bekommt, auch eigene Einzahlungen
von 86 Euro auf ihren Schwäbisch-Hall-Bausparvertrag im Tarif FuchsStart mit einer
Bausparsumme von 18.000 Euro.

Sichern Sie sich Ihre Bausparförderung

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Hinweise:

1 Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. Beiträge gerundet

2 Der Spargewinn setzt sich zusammen aus Guthabenzinsen, WoP, ASZ abzüglich Abschlussgebühr und Jahresentgelt. Inklusive zusätzlicher WoP und ASZ nach Zuteilung. Einzahlungen werden nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge mit WoP oder ASZ gefördert.

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