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Willkommen als Mitglied in unserer Genossenschaft

Was ist eine Genossenschaft?

Gemeinsam sind wir mehr – das ist der Grundgedanke einer Genossenschaft: Wenn sich mehrere Personen organisieren, um gemeinsam ihre Ziele besser zu erreichen als jeder für sich im Alleingang. Für die Sparda-Banken bedeutet das: jeder Kunde, der gleichzeitig auch Mitglied seiner Sparda-Bank wird, hat ein Mitspracherecht und ist Teil einer großen Gemeinschaft.

Genossenschaft heißt für uns: Wir werden von unseren Mitgliedern getragen und sind einzig und allein ihnen und ihrem Wohl verpflichtet. Dafür verzichten wir auf risikoreiche Finanzgeschäfte und richten unsere Ziele komplett auf die wirtschaftliche Förderung unserer Mitglieder aus. Die Ausrichtung hat dafür gesorgt, dass die Sparda-Banken die Finanzkrise erfolgreich gemeistert haben - ohne staatliche Hilfen.

Vorteile der Genossenschaft

Muss ich der Genossenschaft beitreten?

Es gibt kein 'Muss'. Aber Teil eines Ganzen zu sein, kann viele Vorteile haben. Jede Genossenschaft hat den Zweck, ihre Mitglieder zu betreuen und wirtschaftlich zu fördern. So ist es zum Beispiel in der Satzung einiger Sparda-Banken aus Tradition noch so geregelt, dass Kredite nur an Mitglieder der Genossenschaft vergeben werden dürfen. Nicht nur die Baufinanzierung, sondern auch ein Girokonto fällt unter diese Regelung, wenn es möglich ist, das Konto zu überziehen. Jeder Cent unter 0 ist streng genommen ein Kredit.

Aber auch da, wo der Beitritt zur Genossenschaft kein Muss mehr ist, haben Sie als Mitglied durchaus Vorteile. Denn über die sogenannte Vertreterversammlung haben alle Mitglieder ein Mitspracherecht bei Entscheidungen des Unternehmens.

Was ist der Genossenschaftsanteil?

Die Sparda-Banken sind keine Aktienbanken, sondern Genossenschaftsbanken. Sie als Kunde können Mitglied dieser Genossenschaft werden. Das geschieht, in dem Sie eine sogenannte Beitrittserklärung unterschreiben. Und dazu gehört eben auch, dass Sie (mindestens) einen Genossenschaftsanteil kaufen. Dieser repräsentiert sozusagen Ihren Anteil an der Bank und sichert Ihnen ein Mitspracherecht an der Gestaltung der Genossenschaft. Und: für jeden Genossenschaftsanteil erhalten Sie eine jährliche Dividende.

Sollten Sie einmal Ihre Sparda-Bank verlassen wollen, können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen und erhalten Ihre/n Genossenschaftsanteil/e - wie in der Satzung beschrieben - wieder ausbezahlt.

Ein Genossenschafts-Vorteil, der sich rechnet

Ihre jährliche Dividende

Schon gewusst? Jeder Anteil, den Sie zeichnen, bringt Ihnen eine attraktive Dividende (Ausschüttung von Gewinn). Damit lassen sich auch mal Wünsche außer der Reihe erfüllen.

Berechnen Sie gleich hier und jetzt Ihren eigenen jährlichen Vorteil.

Bitte beachten Sie: dies ist eine Musterrechnung. Die tatsächliche Dividende kann bei den einzelnen Sparda-Banken niedriger, aber auch höher ausfallen.

Sicherheit in Ihrer Genossenschafts-Bank

Ihr Geld ist bei uns in sicheren Händen. Die Guthaben unserer Kunden werden durch die garantierte Sicherung von Einlagen geschützt. Als Mitglied bei einer Sparda-Bank erhalten Sie für jeden Ihrer gezeichneten Anteile eine attraktive jährliche Dividende (Ausschüttung von Gewinn).

Werden auch Sie Teil einer starken Gemeinschaft

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Regionales Engagement und persönliche Beratung

Durch die regionale Verwurzelung können Sie sicher sein, dass uns all unsere Kunden persönlich wichtig sind.

Darüber hinaus nehmen wir unsere Verantwortung ernst und unterstützen soziale und gesellschaftliche Projekte in unserer Region.

Einige Beispiele:

Wissenswertes rund um die Genossenschaft

Wenn Sie Teil unserer starken Gemeinschaft werden möchten, können Sie Mitglied werden. Voraussetzung: Sie sollten Lohn (auch Lohnersatzleistungen), Gehalt oder Rente bekommen.

Um Mitglied einer Sparda-Bank zu werden, kaufen Sie mindestens einen Genossenschaftsanteil. Man spricht in diesem Zusammenhang von „zeichnen“. Ein Genossenschaftsanteil kostet 52 Euro. Je nach Sparda-Bank können Sie bis zu 99 Anteile zeichnen.

Alle Genossenschaftsanteile verzinsen wir mit einer jährlichen Dividende. Die Höhe der Dividende variiert je nach Sparda-Bank, bei der Sie Mitglied sind. Sollten Sie einmal nicht mehr Mitglied sein wollen, erhalten Sie Ihr Geld, wie in der Satzung beschrieben, zurück.

Als Mitglied gibt es für Sie viele Vorteile:

  • Sie bekommen eine attraktive Dividende für Ihre Genossenschaftsanteile
  • Über die Vertreterversammlung können Sie mitbestimmen - Sie sind quasi Miteigentümer Ihrer Bank
  • Je nach Sparda-Bank können Sie vergünstigt einkaufen - bei regionalen Partnern in den Bereichen Reise, Erholung, Geschenke, Lifestyle, Genuss und Essen
  • Ihre Sparda-Bank engagiert sich regional für kulturelle und soziale Projekte

Alle 11 regionalen Sparda-Banken sind selbstständige Genossenschaftsbanken. Und bei allen Sparda-Banken beträgt die Höhe eines einzelnen Anteils 52 Euro. Je nach Region können Sie bis zu 99 Anteile zeichnen.

Die Sparda-Banken sind aus ihrer Tradition heraus Eisenbahnerbanken – gegründet von Eisenbahnern für Eisenbahner. Die Gründer haben sich damals in ihrer Satzung darauf verständigt, dass Kredite nur an Mitglieder der Genossenschaft vergeben werden dürfen. Nicht nur eine Baufinanzierung, sondern auch ein Girokonto fällt unter diese Regelung, wenn es möglich ist, das Konto zu überziehen. Jeder Cent unter 0 ist streng genommen ein Kredit.

Heute hat diese Regelung noch in einigen Sparda-Banken Bestand, andere verzichten mittlerweile auf diese Koppelung.

Wenn Sie der Genossenschaft beitreten, kaufen Sie mindestens einen Genossenschaftsanteil. Einmalig. Denn mit diesem einen Anteil sind Sie bereits Mitglied Ihrer Sparda-Bank. Bei einigen Sparda-Banken können Sie darüber hinaus bis zu 98 weitere Anteile zeichnen. Das ist aber kein Muss. Und sollten Sie einmal Ihre Sparda-Bank verlassen wollen, können Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen und erhalten Ihre/n Genossenschaftsanteil/e – wie in der Satzung beschrieben - wieder ausbezahlt.

Sie erhalten eine jährliche Dividende. Die Höhe variiert je nach Sparda-Bank, bei der Sie Kunde sind. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen, erhalten Sie alle Ihre gezeichneten Genossenschaftsanteile – wie in der Satzung beschrieben - wieder ausbezahlt.

Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit wieder kündigen.

Ihre Genossenschaftsanteile bekommen Sie nach der Vertreterversammlung im Jahr nach Ihrer Kündigung – wie in der Satzung beschrieben - vollständig wieder ausgezahlt, wenn Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt haben.

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