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Jeder Kontoinhaber kann bei seiner Bank eine Vollmacht für eines oder mehrere seiner Konten erteilen.
Grundsätzlich kann jeder Kontoinhaber selbst entscheiden, wem er Vollmacht über sein Konto oder seine Konten gibt.
Es gibt zwei Arten der Bankvollmacht:
Den genauen Umfang entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Formular bei Ihrer Bank.
Jede erteilte Vollmacht ist erst einmal unbegrenzt gültig. Der Vollmacht-Geber kann sie aber jederzeit und ohne einen Grund zu nennen widerrufen.
Der Vollmacht-Geber kann eine erteilte Vollmacht jederzeit und ohne einen Grund zu nennen widerrufen. Dies geschieht schriftlich gegenüber der Bank.
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