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Bankvollmacht - Wissenswertes rund um die Vollmacht

Was ist eine Bank-Vollmacht und wer bekommt sie überhaupt? Diese und weitere Fragen klären wir hier.

  • Jeder, der ein Bankkonto hat (z.B. Girokonto), kann darüber verfügen, wie er möchte. D.h. Geld einzahlen, abheben, Rechnungen bezahlen, das Konto überziehen, einen Kreditvertrag abschließen etc.
  • Einem Dritten ist das nicht möglich – weder persönlich in der Filiale noch online. Dabei ist der Familienstand egal: auch Verheiratete oder Eltern/Kinder dürfen nicht einfach über das Konto verfügen
  • Die Lösung: erteilen Sie Vollmacht über Ihr Konto
    Der Kontoinhaber erteilt einer dritten Person das Recht über eines oder mehrere seiner Konten zu verfügen. Damit kann diese Person (fast) genauso handeln, als ob es ihr eigenes Konto wäre. Die Begriffe 'Bankvollmacht' und 'Kontovollmacht' sind hier zwei unterschiedliche Namen für ein und dasselbe.

Jeder Kontoinhaber kann bei seiner Bank eine Vollmacht für eines oder mehrere seiner Konten erteilen.

  • Für Vollmachten gibt es i.d.R. Formulare bei der Bank
  • Damit die Vollmacht allerdings wirksam wird, bedarf es einer Legitimation in der Bank-Filiale. D.h. Sie als Vollmacht-Geber und auch der Vollmacht-Nehmer (Bevollmächtigter) müssen sich bei der Bank ausweisen (legitimieren)
  • Das tun Sie am besten persönlich vor Ort

Grundsätzlich kann jeder Kontoinhaber selbst entscheiden, wem er Vollmacht über sein Konto oder seine Konten gibt.

Es gibt zwei Arten der Bankvollmacht:

  • Zu Lebzeiten und über den Tod hinaus
    Hier kann der Bevollmächtigte schon über das Konto verfügen, solange der Kontoinhaber selbst noch am Leben ist
  • Im Todesfall
    Diese Vollmacht wird erst wirksam, wenn der Bevollmächtigte durch Vorlage der Sterbeurkunde nachweist, dass der Kontoinhaber (Vollmacht-Geber) gestorben ist
  • Grundsätzlich kann ein Bevollmächtigter alles tun, was mit der Kontoführung im Zusammenhang steht. Z.B.
    • Über Guthaben verfügen
    • Eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen
    • Eine Debitkarte (ec-Karte) oder Kreditkarte beantragen
  • Die Vollmacht umfasst i.d.R. nicht das Abschließen eigenständiger Bankverträge, z.B.
    • Weitere Konten zu eröffnen
    • Kreditverträge abzuschließen oder zu ändern
    • Selbst Vollmachten für dieses Konto an andere Personen zu erteilen

Den genauen Umfang entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Formular bei Ihrer Bank.

Jede erteilte Vollmacht ist erst einmal unbegrenzt gültig. Der Vollmacht-Geber kann sie aber jederzeit und ohne einen Grund zu nennen widerrufen.

Der Vollmacht-Geber kann eine erteilte Vollmacht jederzeit und ohne einen Grund zu nennen widerrufen. Dies geschieht schriftlich gegenüber der Bank.

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